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Sabine Bächle-Scholz: „CDU bedauert Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“ -

„Auch die Erziehung von Kindern zu Hause hat ihren Wert“ 

„Wir bedauern die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld abgesprochen zu haben. Das Betreuungsgeld ist ein Erfolg, denn immerhin haben bundesweit 500.000 Familien diese Leistung in Anspruch genommen. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass die bisher verwendeten Mittel weiterhin für die Wahlfreiheit von Familien eingesetzt werden“, kommentierte Sabine Bächle-Scholz, anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das beim Bund keine Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld sieht. 

 

„Für uns als CDU stehen die Wahlfreiheit von Familien, das Wohl der Kinder und die Verantwortung der Eltern im Mittelpunkt. Wir sehen es als unsere Aufgabe, Spielräume für Familien zu erhalten oder neu zu schaffen und Eltern in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu stärken. Und wir berücksichtigen, was wir aus der Bindungsforschung wissen: dass die Bildungsfähigkeit von Kindern in hohem Maße von der emotionalen Stabilität in den ersten Lebensjahren abhängt. Für uns steht fest: Auch die Erziehung zu Hause hat ihren Wert“, so Bächle-Scholz.

  

Sabine Bächle-Scholz  |  s.baechle-scholz@ltg.hessen.de