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Beamtenbesoldung

Christian Heinz: „Weitere Besoldungssteigerungen sind 2016 geplant“

 

„In diesem Jahr können die hessischen Beamtinnen und Beamten mit einer Erhöhung ihrer Bezüge rechnen“, sagte Sabine Bächle-Scholz, Mitglied der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag. Bächle-Scholz: „Die Koalitionsfraktionen haben im Haushalt bereits Mittel für eine Erhöhung eingeplant“, so Heinz weiter. Momentan bereite die Koalition die notwendigen Schritte vor. Sie gehe dabei einen maßvollen Weg, bei dem sowohl das Alimentationsprinzip als auch die Vorgaben der Verfassung zur generationengerechten Konsolidierung der Haushalte vollumfänglich beachtet werden.

Das heute vom Deutschen Beamtenbund Hessen vorgestellte Gutachten werde man sich selbstverständlich ansehen. Heinz zeigte sich überzeugt, dass die Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten den Vorgaben der Verfassung entspreche. Die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Besoldungserhöhung im Jahr 2016 könne noch gar nicht beurteilt werden, weil der Entwurf dazu noch gar nicht vorliege. Viele Aussagen des Gutachters liefen daher ins Leere. Auch lasse das Gutachten eine klare Analyse und Subsumtion der verfassungsrechtlichen Kriterien vermissen. Wer genauer hinschaue, erkenne in dem Gutachten, dass manche kraftvoll vorgetragene Behauptung vom Gutachten gar nicht gestützt werde, sondern durch zahlreichen Einschränkungen und Vorbehalten relativiert werde. So sei beispielsweise die Frage, ob „eine verfassungswidrige Unteralimentation vorliegt, (…) nicht Gegenstand des (…) Gutachtenauftrags“, zitierte Sabine Bächle-Scholz aus dem Auftragsgutachten. Konkrete Berechnungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber nötig wären, fehlten in dem Gutachten völlig. Stattdessen würden vage „Anhaltspunkte“, so die Formulierung des Gutachtens, in den Raum gestellt, nur um anschließend und vollkommen zu Recht einzuschränken, dies geschehe „vorbehaltlich der hierfür erforderlichen umfangreichen Berechnungen“, um abermals das Gutachten des emeritierten Staatsrechtslehrers Ulrich Battis zu zitieren.

Bächle-Scholz warnte vor überzogenen Erwartungen. „Wir werden uns genau ansehen, welche Folgerungen sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Koalitionsvertrags noch gar nicht vorlag, für die Koalition ergeben. Und wir werden weiterhin die Zukunftsfestigkeit der Landesfinanzen im Blick behalten.“ Eine aktuell günstige Wirtschaftssituation könne nicht über langfristige Risiken hinwegtäuschen.

Die CDU-Politikerin erinnerte ferner daran, dass die Bezüge der Beamtinnen und Beamten in der Vergangenheit auch in Zeiten niedriger Inflationsraten spürbar angehoben worden waren, zuletzt im April 2014 um 2,8 Prozent einschließlich Versorgungsrücklage. Im vergangenen Jahr seien die Bezüge zwar nicht angehoben worden, von einer Kürzung könne aber keine Rede sein. Nach wie vor könne sich die Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten auch im Bundesvergleich gut sehen lassen.

Frau Bächle-Scholz verwies auch auf die zahlreichen Maßnahmen, die die Landesregierung im Interesse der Beamtinnen und Beamten im Haushalt 2016 verankert habe. Dazu gehöre der Stellenaufwuchs insbesondere im Bereich Bildung, für die Polizei und den Verfassungsschutz, die spürbare Anhebung der Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten, die massive Anhebung zur Vergütung von Überstunden der Polizei und ein umfangreiches Programm für zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten bei der Polizei.

„Allen alles zu versprechen, wäre das Gegenteil von verlässlicher und seriöser Politik“, so Bächle-Scholz. Eine Politik der ungedeckten Schecks nutze auch den Beamtinnen und Beamten auf lange Sicht nichts. Nur ein starkes, finanziell solide und nachhaltig wirtschaftendes Land sei auf Dauer in der Lage, seine Beamten angemessen zu alimentieren. „Das ist unser Weg“, so die Christdemokratin abschließend.

Sabine Bächle-Scholz  |  s.baechle-scholz@ltg.hessen.de