Asylpaket II 26.02.2016
Berlin, 25. Februar 2016: Der Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung das Asylpaket II beschlossen. Der Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Matthias Zimmer erklärt, das Paket umfasse unter anderem beschleunigte Asylverfahren und Regelungen zum Familiennachzug. „Flüchtlinge mit eingeschränktem (subsidiärem) Schutz dürfen ihre Familie nicht mehr nach Deutschland holen, denn die Möglichkeit des Nachzugs wird für zwei Jahre ausgesetzt. Diese Regelung betrifft jene Hilfesuchenden, die sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen können und auch keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen, aber dennoch nicht heimgeschickt werden, weil ihnen dort zum Beispiel Folter oder Todesstrafe drohen“, so Frau Bächle-Scholz.
Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten werden künftig in neuen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht und die Asylanträge dort schneller bearbeitet. Sabine Bächle-Scholz erklärt weiter: „Flüchtlinge in solchen Zentren dürfen in Deutschland nicht umherreisen. Es ist ihnen untersagt, den Bezirk der für sie zuständigen Ausländerbehörde zu verlassen. Tun sie das doch, werden ihnen Leistungen gestrichen, und das Asylverfahren ruht. Wir schränken überdies auch Abschiebehindernisse aus gesundheitlichen Gründen ein.“ Neben dem Asylpaket hat der Bundestag auch eine Verschärfung des Ausländerrechts beschlossen. „Mit dem Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern ziehen wir Konsequenzen aus den Ereignissen in der Kölner Silvesternacht. Zum einen können straffällige Ausländer künftig leichter abgeschoben werden, zum anderen werden wir straffälligen Asylbewerbern schneller die Flüchtlingsanerkennung verweigern“, erklärte die CDU-Abgeordnete.
Für alle in Deutschland lebenden Ausländer gelten nun schärfere Ausweisungsregeln. „Damit stellen wir sicher, dass nur diejenigen Personen Schutz und Unterstützung in Deutschland erhalten, die diese auch tatsächlich verdienen und sich dieser würdig erweisen“, betont Bächle-Scholz. Die Union, so Frau Bächle-Scholz, bekenne sich auch weiterhin zu dem Grundsatz, Menschen, die verfolgt oder durch einen Bürgerkrieg in Lebensgefahr geraten sind, zu helfen. Wer allerdings nur aus wirtschaftlichen Gründen komme, müsse wieder in seine Heimat zurück. „Insgesamt wollen wir die Flüchtlingszahlen deutlich reduzieren. Hierfür setzen wir neben den nationalen Regelungen auf europäische und internationale Lösungen: Dazu gehören ein besserer Schutz der EU-Außengrenzen, eine intensivere Zusammenarbeit mit der Türkei und eine nachhaltige Friedenslösung für Syrien“, erklärte Frau Bächle-Scholz abschließend.